AGB
Smartmaterials GmbH
§ 1 Geltungsbereich
a) Für alle Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen der smartmaterials GmbH gelten ausschliesslich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Mit Bestellabschluss entsteht der Vertrag zwischen smartmaterials GmbH und dem Käufer und die folgenden Bedingungen gelten als angenommen.
c) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von smartmaterials GmbH schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
a) Alle angegebenen Daten, Masse, Abbildungen und Gewichte sind als angenähert zu verstehen. Technische Angaben wurden vom Hersteller übernommen (Irrtum vorbehalten).
b) Der Kauf auf Rechnung ist nur für Geschäftskunden mit UID-Nr. vorgesehen. Eine positive Bonität ist dabei Voraussetzung. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, erfolgt die Lieferung nur per Vorkasse. smartmaterials GmbH entscheidet je nach Bestellhöhe und Historie darüber, ob die Bestellung per Rechnung versandt oder Vorkasse verlangt wird. Der Betrag bei Vorkasse muss innert 10 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein.
c)Bei den in §2 lit. b genannten Fällen bleibt die Ware während 10 Tagen für den Kunden reserviert. Bezahlt der Kunde die Vorauskasse nicht innert dieser Frist, so werden die reservierten Waren wieder zum Verkauf freigegeben.
§ 3 Preise
a) Die Preise im Shop verstehen sich in CHF
b) Die Preise sind inkl gesetzlicher MwSt ausgewiesen, exkl. Versandkosten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
a) Die Lieferfristen sind beim jeweiligen Produkt ersichtlich. Es handelt sich hierbei um ungefähre, unverbindliche Angaben.
b) Bei Lagerware erfolgt der Versand innert 2-3 Tagen nach Zahlungseingang.
b) In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag.
c) Die Versandkosten variieren je nach Produkt und werden separat im Bestellschritt «Versand» ausgewiesen.
d) smartmaterials GmbH behält sich vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.
§ 5 Annahmeverzug
a) Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme des Kaufgegenstandes oder erklärt er, den Kaufgegenstand nicht annehmen zu wollen, kann smartmaterials GmbH Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
§ 6 Lieferung
a) Transportschäden / Beschädigungen müssen sofort nach Warenerhalt angezeigt werden.
§ 7 Gefahrenübergang
a) Falls die Ware unversichert auf dem Postweg versandt wird, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die an den Transport führende Person oder Organisation übergeben worden ist.
b) Bei einem grösseren Warenwert werden die Pakete über die ausführende Transportfirma versichert. Z.B. per Post Einschreiben (Signature) , Haftung bis Fr. 5'000.00 usw.
§ 8 Gewährleistung
a) Massgebend ist die Garantie des Herstellers, diese beträgt im Normalfall mind. 2 Jahre auf Herstellermängel.
b) Die Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware durch den Käufer zurückzuführen ist.
c) Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
§9 Rückgabe
a) Eine Rückgabe ist nur gemäss Absprache mit smartmaterials GmbH möglich und grundsätzlich nur bei falscher Lieferung oder defekter Ware möglich.
b) Für eine Rückgabe ist eine Retouren-Nr. bei smartmaterials GmbH anzufordern.
c) Ware, welche mit dem Einverständnis zur Gutschrift retourniert wird, ohne dass eine Fehllieferung smartmaterials GmbH vorliegt, werden für die Umtriebe 30 % des Fakturawertes oder mindestens Fr. 30.00 pro Auftrag verrechnet.
d) Es gilt kein Rückgaberecht auf zugeschnittene Meterware oder Massanfertigungen.
e) Retournierte Produkte dürfen keine Spuren von Gebrauch aufweisen.
f) Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen.
g) Für Occassionsartikel wird kein Rückgaberecht gewährt.
§10 Zahlungsverzug
a) Erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises nicht innert der festgelegten Frist, tritt ohne weiteres Verzug ein. smartmaterials GmbH behält sich diesfalls das Recht vor, Mahngebühren von CHF 30.00 für die 1. sowie CHF 30.00 für die 2. Mahnung zu erheben.
b) Bei Nichtbezahlung der 2. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben, was mit zusätzlichen Kosten zulasten des Käufers verbunden ist.
§11 Haftungsbeschränkung
a) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen smartmaterials GmbH, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen, im Rahmen des schweizerischen Rechts.
b) Für Folgeschäden wird jede Haftung abgelehnt.
§12 Eigentumsvorbehalt
a) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages weiterhin im Eigentum von smartmaterials GmbH.
§13 Datenschutz
a) smartmaterials GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
§14 Gerichtsstand
a) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Baar ZG.
b) Subsidiär anwendbar ist materielles Schweizer Recht.
Baar, 29.10.2021